WEG kann säumigen Eigentümer nicht von Versammlung ausschließen.

Ein Wohnungseigentümer, der mit seinen Hausgeldzahlungen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden. Die WEG kann ihm auch nicht das Stimmrecht entziehen. Regelungen in der Teilungserklärung, die diese Möglichkeit vorsehen, sind nichtig. Das hat der BGH klargestellt.

Der rechtswirdrige Ausschluss wegen Zahlungsrückständen schlägt auf die gefassten Beschlüsse durch, selbst wenn sich dieser nicht auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat. Ausdrücklich offengelassen hat der BGH allerdings, ob die gefassten Beschlüsse in diesem Fall nichtig oder nur anfechtbar sind. (BHG, Urteil vom 10.12.10, V ZR 60/10)

Quelle "Der Verwalter-Brief", Haufe-Verlag